Gefährdungsbeurteilung, die im Betrieb ankommt
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und Pflicht für jeden Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG). Wir erstellen sie mit Ihnen gemeinsam, verständlich, prüfsicher und so, dass daraus echte Verbesserungen werden.
Tätigkeiten und Arbeitsplätze
Wir schauen uns Ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten vor Ort an, sprechen mit den Beschäftigten und bewerten, wo Risiken liegen. Daraus entstehen konkrete Maßnahmen, nach dem Prinzip technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Lösungen.
Psychische Belastung
Zeitdruck, Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten oder Schichtarbeit gehören seit 2013 ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung. Wir wählen die Methode passend zu Ihrem Betrieb: moderierte Workshops mit Ihren Teams, eine anonyme Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterviews am Arbeitsplatz oder eine Kombination daraus. Am Ende steht nicht nur ein Bericht, sondern spürbare Veränderung.
Gefahrstoffe
Wir erfassen Ihre Gefahrstoffe, bauen ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis auf und beurteilen die Tätigkeiten nach Gefahrstoffverordnung, inklusive Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen.
Arbeitsmittel und Maschinen
Von der Leiter bis zur Produktionsanlage beurteilen wir Ihre Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung und legen die nötigen Prüfungen und Prüffristen fest.
Mutterschutz: oft vergessen, aber Pflicht
Jeder Arbeitsplatz muss vorsorglich auch für Schwangere und Stillende beurteilt sein, egal ob aktuell eine Frau dort arbeitet oder nicht (§ 10 MuSchG). Wenn eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, muss es schnell gehen. Mit uns ist die Vorarbeit schon erledigt.